NORDDEUTSCHE KARTLIGA

           „TREND 2001“

 

 

R E G L E M E N T

 

 

Die Kartbahnen in Norddeutschland gestalten eine gemeinsame offene Liga der in Norddeutschland ansässigen Kartsportbegeisterten Fahrer und Fahrerinnen. Die Liga wird in der Zeit von Oktober 2000 bis Juli 2001 gefahren werden und ermittelt durch Punktsystem den besten oder die beste Kartfahrerin aller beteiligten Kartbahnen in der jeweiligen Gewichtsklasse. Jede beteiligte Kartbahn wird je einen Lauf ausrichten und die erreichten Punkte jedes Fahrers werden zu einer Gesamtpunktzahl zusammengefaßt. Gewinner der Liga sind die Fahrer, die am Ende der Rennsaison die höchste Punktzahl erreicht haben.

 

Gefahren wird in drei Gewichtsklassen, ohne Altersbeschränkung noch unten oder oben. Jeder Fahrer hat die von der jeweils ausrichtenden Kartbahn gestellten Go-Karts zu benutzen. Eigenes Material, welches die Eigenschaften der Go-Karts verändert, sind nicht zugelassen.

 

Alle Teilnehmer der Liga sind sich dahingehend einig, daß eine absolute Gleichwertigkeit aller zur Verfügung stehenden Go-Karts nicht möglich ist. Die veranstaltenden Kartbahnen werden alles daran setzen, daß die Liga in hoher Qualität und nach den Maßstäben dieses Reglement durchgeführt wird und eine allgemeine Chancengleichheit für alle Fahrer besteht.

 

Wir wünschen allen Fahrern und Beteiligten eine interessante und gute Liga und daß der beste Fahrer gewinnen möge.

 

 

Kartbahn B96-Neubrandenburg                                              Kartbahn  motodrom-schwerin.de

 

Kartbahn Hanse Go Kart Racing HRO                                    Kartbahn HCC Rostock      

 

Kartbahn Mega-Kart-Norderstedt                                            Kartbahn Monte Carlo-Lübeck

 

Kartbahn Ostkurve-Torgelow                                                  Kartbahn Güstrow

 

Kartbahn Stralsund                                                                 Kartbahn Dargelin

 

 

 § 1          Veranstalter

 

Die Kartliga findet in der Saison 2000/2001 auf insgesamt 10 verschiedenen Indoor- und Outdoor-Kartbahnen statt. Diese Kartbahnen sind der NDKL als Veranstalter angeschlossen. Alle Teilnehmerbahnen haben gleiches Stimmrecht, wenn es um Grundsatzentscheidungen hinsichtlich der Durchführung der Kartliga insgesamt geht. Die Veranstalter bestimmen zu jedem Lauf drei Rennkommissare und werden in Ihren Entscheidungen durch diese vertreten. Entscheidungen der Rennkommissare sind entgültig und nicht anfechtbar.

 

Die Postadresse der NDKL lautet:

 

Motodrom Schwerin

Baustrasse  3

19061  Schwerin

Unsere Post [email protected]

  0385 / 66 66 260

 

 

§ 2          Orte und Zeiten der einzelnen Rennveranstaltungen

 

1.       Lauf            22. Oktober 2000                    Kartbahn Motodrom Schwerin

2.       Lauf            19. November 2000                 Kartbahn B96 Neubrandenburg

3.       Lauf            07. Januar 2001                      Kartbahn Stralsund

4.       Lauf            04. Februar 2001                    Kartbahn Ostkurve Torgelow

5.       Lauf            04. März 2001                         Kartbahn Mega Kart Norderstedt

6.       Lauf            01. April 2001                          Kartbahn Monte Carlo Lübeck

7.       Lauf            29. April 2001                          Kartbahn HCC Rostock

8.       Lauf            20. Mai 2001                            Kartbahn Güstrow

9.       Lauf            17. Juni 2001                           Kartbahn Hanse Go Kart Racing Rostock

10.    Lauf            08. Juli 2001                             Kartbahn Dargelin  Outdoor

 

Beginn:  Anmeldung und Wiegen jeweils in der Zeit von 08.30 bis 09.00 Uhr

 

Beginn der Rennveranstaltung ist jeweils ab 10.00 Uhr

 

 

§ 3          Teilnahmebedingungen

 

Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die das 9. Lebensjahr vollendet haben. Bei Personen unter 16 Jahren muß die Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten vorliegen. Als Einverständniserklärung gilt die Unterschrift auf der Haftungsverzichtserklärung der jeweils ausrichtenden Kartbahn. Diese muß bei Nennung von jedem Fahrer vorliegen. Bei Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, gilt die Unterschrift auf der Nennliste gleichzeitig als Anerkenntnis der Haftungsverzichtserklärung der ausrichtenden Kartbahn.

 

 

§ 4          Nennung und Startgeld

 

Die Nennung sowie die Zahlung des Startgeldes hat bis 60 Minuten vor Beginn der Rennveranstaltung zu erfolgen. Verspätungen können dazu führen, daß der Fahrer am Rennen nicht teilnehmen kann.

Das Startgeld für jeden Lauf beträgt 69,- DM. Es besteht aus 59,- DM Aufwandentschädigung für die ausrichtende Kartbahn und 10,- DM NDKL-Gebühr. Eventuelle Rückerstattungen von Startgeldern, aus Gründen, die der Fahrer nicht zu verantworten hat, können nur im Rahmen der Aufwandentschädigung erfolgen. Eine Rückerstattung der NDKL-Gebühr ist grundsätzlich nicht möglich.

Da 30 Minuten vor Beginn der Rennveranstaltung das Original der Starterliste an das Rennkommissariat zu übergeben ist, sind Nachnennungen nur in Abstimmung mit den vor Ort tätigen Rennkommissaren möglich. Nachnennungen sind gesondert zu kennzeichnen.

 

 

§ 5          Rücktritt

 

Jeder Fahrer hat aus folgenden Gründen ein Rücktrittsrecht:

-          das Rennen wird um mehr als 12 Stunden verschoben

-          das Rennen wird aus Gründen nicht durchgeführt, die der Fahrer nicht zu verantworten hat

-          begründeter Nichtantritt des Fahrers (Krankheit, Unfall, höhere Gewalt)

 

Der Rücktritt ist schriftlich an die NDKL oder einer ihrer Rennkommissare zu übergeben.

Bei begründetem Rücktritt hat der Fahrer Anspruch auf die in § 4 ausgewiesene Aufwandentschädigung der ausrichtenden Kartbahn. Eine Rückzahlung der NDKL-Gebühr erfolgt grundsätzlich nicht.

 

 

§ 6          Wiegen und Einteilung in die Gewichtsklassen

 

Vor Beginn des ersten Laufes, am 22.10.2000  in Schwerin, muß jeder Fahrer der NDKL gewogen werden. Das Wiegen erfolgt in kompletter Rennbekleidung, inkl. Helm. Fahrer, die mit Sitzeinlage, sowie mit Pedalverlängerung antreten, müssen auch dieses Zubehör mit auf die Waage nehmen.

Entsprechend des dann ermittelten Gewichtes erfolgt die Einteilung in die jeweilige Gewichtsklasse. Diese Gewichtsklasse sollte während der gesamten Saison gehalten werden. Zu jedem weiteren Lauf wird jeder Fahrer vor Beginn der Rennveranstaltung zu Kontrollzwecken nachgewogen. Während der Rennserie wird durch die Rennkommissare ständig stichprobenartig Nachgewogen.

Erreicht ein Fahrer nicht sein anfängliches Renngewicht, muß er mit eigenen Mitteln dafür Sorgen. Das anbringen von Zusatzgewichten am Kart ist nicht erlaubt. Zusatzgewichte am Fahrer sind unter Berücksichtigung aller Sicherheitsbestimmungen und unter Ausschluß jeglicher Gefahren, die durch die Zusatzgewichte entstehen können, anzubringen. Das Rennkommissariat hat in solchen Fällen eine gesonderte Abnahme durchzuführen.

Wird bei den Stichproben ein falsches Gewicht in dem Maße festgestellt, daß sich die Gewichtsklasse nach unten ändern würde, ist der Fahrer für diesen Lauf mit Null Punkten zu disqualifizieren.

Jeder Fahrer hat die Möglichkeit, während der Rennserie die Gewichtsklasse zu wechseln. Eine Übertragung der bisher erreichten Punkte aus einer anderen Gewichtsklasse erfolgt jedoch nicht.

 

Gewichtsklassen:               Klasse  „C“         bis  60 kg              Gesamtfahrergewicht

                                          Klasse  „B“         bis  80 kg              Gesamtfahrergewicht

                                          Klasse  „A“         über 80 kg            Gesamtfahrergewicht

 

 

§ 7          Kartvergabe

 

Nach erfolgter Einteilung der Fahrer in die Gewichtsklassen und jeweiligen Gruppen findet die Kartverlosung statt.  Die Lose sind von der ausrichtenden Kartbahn vorzubereiten. Die Lose sind so herzustellen, dass Manipulationen ausgeschlossen werden können. Die Verlosung ist unter Aufsicht mindestens eines Rennkommissares durchzuführen. Mitarbeiter der ausrichtenden Bahn dürfen an der unmittelbaren Verlosung nicht helfend einwirken.

Das geloste Kart gilt jeweils für den ersten Vorlauf jedes Fahrers. Das zahlenmäßig nachfolgende Kart ist dem Fahrer automatisch für den zweiten Vorlauf zugeteilt. Lost ein Fahrer das zahlenmäßig höchste Kart der  Bahn, wird ihm für den zweiten Vorlauf das zahlenmäßig niedrigste Kart zugeteilt.

 

Beispiel:               Die Kartbahn verfügt über Kart  2;3;4;6;7;9;10;11;15;18;21

 

Gelost = Kart 6    Vorlauf 1 – Kart 6                Vorlauf 2 – Kart 7

Gelost = Kart 11  Vorlauf 1 – Kart 11              Vorlauf 2 – Kart 15

Gelost = Kart 21  Vorlauf 1 – Kart 21              Vorlauf 2 – Kart 2

 

Vor Beginn der Verlosung ist die Nummerierung der eingesetzten Kartflotte, inkl. der Reservekarts, offiziell bekannt zu geben.

 

Für die Finalläufe erfolgt eine neue Verlosung, nach den in § 7, Abs. 1 genannten Maßstäben. 

 

 

§ 8          Wertung

 

Jeder Fahrer erhält für jeden durchgeführten Lauf Punkte entsprechend seiner Platzierung. Nimmt ein Fahrer an einzelnen Rennveranstaltungen nicht teil, erhält er keine Punkte. Dabei ist es unerheblich, ob die Nichtteilnahme begründet oder unbegründet ist.

Jeder durchgeführte Lauf wird für den Sieger jeder Gewichtsklasse mit 100 Punkten bewertet. Alle anderen Fahrer erhalten je nach erreichter Platzierung einen Punkt weniger.

 

  

Punktetabelle:

 

Platz 1                    =                    100  Punkte

Platz 2                    =                      99  Punkte

Platz 3                    =                      98  Punkte

Platz 4                    =                      97  Punkte

Platz 5                    =                      96  Punkte

Platz 6                    =                      95  Punkte

Platz 7                    =                      94  Punkte

Platz 8                    =                      93  Punkte

Platz 9                    =                      92  Punkte

.

.

.

Platz 30                 =                      71  Punkte

.

.

.

Platz 100               =                      01  Punkte

 

 

§ 9          Ermittlung der Platzierung innerhalb der Klassen

 

                Vorlauf:                  erstes Zeitfahren                à Distance = 10 Minuten

                                               zweites Zeitfahren              à Distance = 10 Minuten

 

Aus beiden absolvierten Zeitfahren wird die jeweils schnellste Runde ermittelt. Die beiden jeweils schnellsten Runden werden zu einer Gesamtrundenzeit addiert.              

 

                Finale:                   ein Rennen                          à Distance = 15 Minuten

 

Qualifiziert für das Finale sind die acht Fahrer jeder Gewichtsklasse, die nach Ermittlung aus den beiden Zeitfahren die geringste Gesamtrundenzeit benötigt haben.

Das Finale wird mit acht Fahrern in Form eines Rennens mit stehendem Start bestritten. Die Startaufstellung erfolgt in der Reihenfolge der aus dem Vorlauf erreichten Platzierung. Sieger ist der Fahrer, der nach 15 Minuten als erster das Ziel überquert hat. Alle weiteren Finalfahrer platzieren sich entsprechend.                    

Die Platzierung aller weiteren Fahrer, die das Finale nicht erreicht haben, ergibt sich aus den jeweils erreichten Gesamtrundenzeiten der Vorläufe.

 

 

§ 10        Vorlauf

 

Die Vorläufe sind Zeitfahren. Jedes Zeitfahren wird mit soviel Fahrern, wie es die jeweils ausrichtende Bahn zulässt, gefahren. Die Fahrer sind auf die einzelnen Läufe so zu verteilen, daß kein Lauf mit mehr als 2 Fahrern weniger als der am meisten besetzte Lauf bestritten wird.

Das heist, wenn die maximale Besetzung eines Laufes 10 Fahrer beträgt, darf die minimale Besetzung eines Laufes nicht weniger als 8 Fahrer betragen.

Die Dauer des Zeitfahrens beträgt je Lauf 10 Minuten. Die Zeit beginnt mit dem Moment, an dem der letzte Fahrer die Zeitmeßschleife das erste mal überquert hat und endet genau 10 Minuten später. Die „Blaue Flagge“ kommt während der Zeitfahren nicht zum Einsatz.

Jeder Fahrer absolviert insgesamt 2 Zeitfahren. Die Läufe sind so zu gestalten, dass alle drei Gewichtsklassen im Wechsel wie folgt zum Einsatz kommen.

Lauf 1                    Klasse C / Gruppe 1

Lauf 2                    Klasse B / Gruppe 1

Lauf 3                    Klasse A / Gruppe 1

Lauf 4                    Klasse C / Gruppe 2          usw.

 

Vor Beginn des Lauf 1-Klasse C / Gruppe 1 sind alle zum Einsatz kommenden Karts (ausgenommen Reservekarts) durch unabhängige, nicht am Rennen teilnehmende Personen 10 Minuten einzufahren. Das Einfahren erfolgt bei abgeschalteter Zeitnahme. Das Einfahren ist so zu organisieren, dass der Start des ersten Wertungslaufes unmittelbar danach erfolgen kann. Kommen die Karts während der Rennveranstaltung länger als 30 Minuten nicht zum Einsatz, ist wiederum ein Einfahren von 5 Minuten durch oben genannte Personen bei abgeschalteter Zeitnahme durchzuführen.

 

 

§ 11        Finale

               

Die Fahrer fahren aus der Boxengasse in die Einführungsrunde und, entsprechend ihrer erreichten Platzierung aus den beiden Vorläufen, in die Startaufstellung. Wärend der Einführungsrunde gilt Überholverbot. Mißachtung des Überholverbots ist mit einer Stop/Go-Strafe unmittelbar nach dem Start zu ahnden.

Stehen alle Fahrzeuge auf ihren vorgeschriebenen Startplätzen, ist dies durch zuvor vereinbartes Zeichen (heben der Nationalflagge oder andere vorhandene Flagge) anzuzeigen. Jetzt darf sich bis zur Grünschaltung der Ampel kein Kart mehr bewegen. Bewegt sich ein Kart, ist dies als Fehlstart zu werten. Der verursachende Fahrer startet vom letzten Platz neu.

Innerhalb von 20 Sekunden nach Heben der Flagge erfolgt der Start durch Grünschaltung der Ampelanlage. Kann der Start aus technischen Gründen nicht innerhalb dieser 20 Sekunden durchgeführt werden, ist der Start durch zeigen der „Roten Flagge“ abzubrechen. Die Positionen der Karts sind nochmals zu prüfen und danach der Neustart einzuleiten.  

Geschieht innerhalb der ersten Runde eine Kollision, die dazu führt das mindestens 3 Fahrzeuge die Fahrt nicht innerhalb von 10 Sekunden fortsetzen können, ist ein Neustart durchzuführen. Dabei hat der die Kollision verursachende Fahrer vom letzten Startplatz neu zu starten.

Schlagen insgesamt zwei stehende Starts fehl, ist fliegender Start einzuleiten. Bei fliegendem Start wird das Safety-Kart eingesetzt und es herrscht Überholverbot, bis der Start vollzogen ist..  Verläßt das Safety-Kart die Strecke, ist der Start eingeleitet und erst dann vollzogen, wenn der führende Fahrer die Start/Ziel-Linie überquert hat.

Sieger ist der Fahrer, der nach 15 Minuten die meisten Runden gefahren ist und als erster die Ziellinie überquert hat. Alle weiteren Fahrer platzieren sich entsprechend.

Die Finalrennen erfolgen nacheinander, beginnend mit der Klasse C.

 

 

§ 12        Flaggen

-          Nationalflagge :                       Start des Rennens

-          Rote Flagge:                           Rennabbruch

-          Gelbe Flagge:                         Safety-Kart, Überholverbot, Schrittgeschwindigkeit

-          Blaue Flagge:                          überholen lassen

-          SW-Flagge:                             letzte Warnung vor drohender „Strafe“

-          schwarze Flagge:                    Strafe (innerhalb der nächsten 3 Runden antreten)

-          SW-karierte Flagge:                Ende des Rennens, bzw. Zeittrainings

 

 

§ 13        Strafen

 

Das Zeigen der schwarz/weißen Flagge in Verbindung mit der Kart-Nummer bedeutet eine drohende Strafe für den Fahrer.

Das Zeigen der schwarzen Flagge in Verbindung mit der Kart-Nummer bedeutet eine Stop/Go- oder Zeitstrafe. Diese ist innerhalb der nächsten 3 Runden anzutreten. Strafen müssen innerhalb der Rennzeit angetreten und absolviert sein. Sind keine 3 Runden mehr zu fahren, erhält der bestrafte Fahrer für eine „Stop+Go“=10s und eine Zeitstrafe=30s auf seine gefahrene Gesamtzeit aufgeschlagen. Mißachtung der Flaggensignale führt zur Disqualifikation.

 

 

§ 14        Technischer Defekt

 

Ein technischer Defekt liegt vor, wenn ein Kart, gemessen an der Gesamtflotte der ausrichtenden Bahn, abweichende Veränderungen aufweist, die das Fahrverhalten erheblich beeinflussen. In diesem Fall muß der Fahrer die Rennleitung verständigen. Die Rennleitung entscheidet, ob ein technischer Defekt vorliegt. Wird ein Defekt vor Rennbeginn angezeigt, kann er sofort behoben werden, wenn dafür nicht länger als 10 Minuten benötigt wird. Ist eine Überschreitung dieses Zeitlimits zu erwarten, muß das Ersatzkart eingesetzt werden.

 

 

§ 15        Einspruch

 

Jeder Fahrer hat das Recht zum Einspruch. Der Einspruch ist unmittelbar nach dem einspruchswürdigen Ereignis in schriftlicher Form mit Beilegung einer Kaution von 50,- DM  an das Rennkommissariat zu übergeben. Wird dem Einspruch statt gegeben, erhält der Fahrer die Kaution zurück. Wird der Einspruch abgelehnt, geht die gezahlte Kaution in das Eigentum der NDKL über. Einsprüche, die sich gegen Entscheidungen des Rennkommissariats richten, sind schriftlich und mit Zahlung einer Kaution von 100,- DM an die NDKL zu richten.

Solche Einsprüche werden im Rahmen von NDKL-Tagungen durch die Mitglieder entschieden und spätestens vor Ende der Rennsaison bekannt gegeben. Auch hier erfolgt die Rückzahlung der Kaution nur, wenn dem Einspruch statt gegeben wurde.